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Mülheim, Oberhausen, Duisburg, Essen,
und Umgebung.
...der Winter kommt bestimmt !
Auftausalz / Granulat / Streusand sofort ab Lager lieferbar.
25 KG Granulat, pro Sack: 9,90 Euro
25 KG Streusalz, Pro Sack: 9,90 Euro
Wir, die KÖ - Bau Monteur - Hausmeisterservice, möchten Ihnen eine weitere Dienstleistung unseres Hauses vorstellen:
unseren
WINTERDIENST
...Winter ist SCHÖN GEFÄHRLICH!
WIR SIND UMWELTSCHONENDE WINTERDIENSTLEISTER WEIL...
... wir verwenden in der Regel nur Granulat (90%) - 10% Auftausalz. (Nur bei Gefahrenstellen)
Streusalz Granulat
Professionell und zuverlässig befreien wir Ihre Parkplätze, Bürgersteige oder sonstige Großflächen im Qutdoorbereich bei Bedarf von Schnee und Eis.
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Schnee und Eisbeseitigung / Schneeräumung
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Glättebekämpfung
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Streudienste mit abstumpfenden Mitteln (Kies, Sand, Salz, Splitt, Granulat)
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auf Gehwegen / Hauptwegen
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Nebenwegen und Privatwegen
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Schneebeseitigung min. 1x täglich nach Bedarf
Spezial-Konditionen für Gewerbe, Kommunen, Institute, Kliniken, Liegenschaften, Kirchengemeinden.
Mehr Information über unseren Auftaumittel >>>
Unsere Winterdienst beinhaltet Räumung von Schnee inkl. Streuung
Preisinformationen finden Sie hier >>>
Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg!
Gerne unterbreiten wir Ihnen, natürlich kostenlos und unverbindlich, ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot unter:
Tel.:
- Mobil: 01577 24 70 670
oder über Formular>>>
Informationen:
Satzung über die Verpflichtung zum Schneeräumen zum Download hier >>>
Auszug aus Verordnung der Stadt Mülheim a.d. Ruhr:
Winterdienst
Die Winterwartung obliegt für sämtliche Gehwege, Verbindungswege, Stichwege, Treppenanlagen, Wendehämmer und öffentliche Straßen im Fußgängerbereich, die nicht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind, den Anliegern.
Zeitvorgaben für die Winterwartung:
Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr und sonn- bzw. feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen.
Nach der Straßenreinigungssatzung ist folgendes beachten:
Die o.g. Flächen sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Auf Straßen ohne Gehweg ist ein entsprechend breiter Streifen im allgemeinen an der Seite der Fahrbahn begehbar zu machen.
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf dem Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.
An Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr oder Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen umweltgefährdenden auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten. Ihre Verwendung ist nur auf gefährlichen Gehwegbereichen (z.B. Treppen, Passagen, Brückenauf- und Brückenabgängen, Gefällstrecken) oder bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen (z.B. Eisregen) erlaubt, soweit ein verkehrssicherer Zustand - auch nach Räumung des Schnees - mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Granulat, Splitt, Sand) allein nicht hergestellt werden kann.
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...der nächste Schnee kommt bestimmt !
Auftausalz / Granulat / Streusand sofort ab Lager lieferbar.
25 KG Granulat, pro Sack: 9,90 Euro
25 KG Streusalz, Pro Sack: 9,90 Euro |
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